Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Strafkaution

Der Begriff Strafkaution (Kautionsdarlehen) findet sich in den Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung wieder. Sie ist eine Sicherheitsleistung in Form eines zinslosen Darlehens, welches vonseiten des Rechtsschutzversicherers im Rechtsschutzfall erbracht wird, damit der Versicherungsnehmer einstweilen von einer Strafverfolgung verschont bleibt. Die Strafkaution wird durch Hinterlegung eines Geldbetrages geleistet, wenn eine im In- oder Ausland ansässige Behörde der Strafverfolgung eine Kaution gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person festlegt. Die maximale Höhe der Strafkaution (Kautionsdarlehen) je Leistungsfall ist im Versicherungsschein beziffert und kann je nach Bedingungswerk und Versicherer unterschiedlich sein. Strafkautionen für den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person werden zusammengerechnet, wenn es sich um denselben Rechtsschutzfall handelt. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

 
Siehe auch:

Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111
 
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