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Strafkaution
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Strafkaution |
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Der Begriff Strafkaution (Kautionsdarlehen) findet sich in den
Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung wieder. Sie ist eine
Sicherheitsleistung in Form eines zinslosen Darlehens, welches vonseiten
des Rechtsschutzversicherers im Rechtsschutzfall erbracht wird, damit
der Versicherungsnehmer einstweilen von einer Strafverfolgung verschont
bleibt. Die Strafkaution wird durch Hinterlegung eines Geldbetrages
geleistet, wenn eine im In- oder Ausland ansässige Behörde der
Strafverfolgung eine Kaution gegen den Versicherungsnehmer oder eine
mitversicherte Person festlegt. Die maximale Höhe der Strafkaution
(Kautionsdarlehen) je Leistungsfall ist im Versicherungsschein beziffert
und kann je nach Bedingungswerk und Versicherer unterschiedlich sein.
Strafkautionen für den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person
werden zusammengerechnet, wenn es sich um denselben Rechtsschutzfall
handelt. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. |
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| Siehe auch: |
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Rechtsschutzversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111 |
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