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Solidaritätsprinzip
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Solidaritätsprinzip |
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Das Solidaritätsprinzip: Ein Grundsatz der Sozialversicherung. Nach dem
Prinzip des sozialen Ausgleichs in der Sozialversicherung werden die
Versicherungsbeiträge nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie
z.B. Risiko u. Leistung festgesetzt, sondern nach sozialen Aspekten als
Prozentsatz des Gehalts/Lohns bemessen und vom Versicherungsträger
umverteilt. Dadurch erfolgt eine Einkommensumverteilung zu Gunsten des
sozial schwächer gestellten Teils der Bevölkerung. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111 |
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