Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Solidaritätsprinzip hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip: Ein Grundsatz der Sozialversicherung. Nach dem Prinzip des sozialen Ausgleichs in der Sozialversicherung werden die Versicherungsbeiträge nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie z.B. Risiko u. Leistung festgesetzt, sondern nach sozialen Aspekten als Prozentsatz des Gehalts/Lohns bemessen und vom Versicherungsträger umverteilt. Dadurch erfolgt eine Einkommensumverteilung zu Gunsten des sozial schwächer gestellten Teils der Bevölkerung.

 
Siehe auch:

Krankenversicherung

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111
 
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