Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Sengschaden hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Sengschaden

Der Sengschaden ist ein durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenzter Schaden, welcher ohne Brand oder Feuer entstanden ist. Ursachen sind beispielsweise glimmende Zigarettenasche, glühende Kohlestücke oder die Hitze von Beleuchtungskörpern. Da er nicht den Kriterien eines Feuers bzw. Brandes entspricht, ist der Sengschaden in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, es sei denn, der Sengschaden ist als Folgeschaden durch einen Brand entstanden oder wurde über eine Deckungserweiterung mitversichert.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111
 
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