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Sengschaden
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Sengschaden |
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Der Sengschaden ist ein durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenzter
Schaden, welcher ohne Brand oder Feuer entstanden ist. Ursachen sind
beispielsweise glimmende Zigarettenasche, glühende Kohlestücke oder die
Hitze von Beleuchtungskörpern. Da er nicht den Kriterien eines Feuers
bzw. Brandes entspricht, ist der Sengschaden in der Hausratversicherung
und Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, es sei denn, der
Sengschaden ist als Folgeschaden durch einen Brand entstanden oder wurde
über eine Deckungserweiterung mitversichert. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011111 |
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