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Selbstbeteiligung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Selbstbeteiligung |
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Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beziffert die Höhe des
eigenen Aufwandes je Schadenfall durch den Versicherungsnehmer. Die Höhe
der Selbstbeteiligung kann Prozentual von der Schadenhöhe oder in einer
festgelegten Höchstsumme je Schadenfall vereinbart werden. Durch eine
Selbstbeteilung soll eine geringere Versicherungsprämie erzielt werden.
Des Weiteren kann eine Selbstbeteiligung auch von der
Versicherungsgesellschaft gefordert werden. Zum Beispiel wenn Vorschäden
beim Vorversicherer vorliegen oder der bestehende Vertrag eine schlechte
Schadenquote zu verzeichnen hat. Im letzteren Fall kann der Versicherer
allerdings erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode eine
Vertragsänderung fordern. Das geschieht in der Regel vor Ablauf der
regulären Kündigungsfrist, damit der Versicherungsnehmer sowie der
Versicherer sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.
Die Selbstbeteiligung findet hauptsächlich Anwendung in der
Sachversicherung und in der privaten Krankenversicherung. In der
Industrieversicherung findet man auch die weniger bekannte
Integralfranchise vor. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
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Kfz-Versicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
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