|
 |
|
|
|
Schadenminderungskosten
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Schadenminderungskosten |
|
Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist es, den Schaden und die
damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten
(Schadenminderungspflicht). Sind dazu Maßnahmen erforderlich, welche
Kosten verursachen, so werden diese Schadenminderungskosten genannt.
Schadenminderungskosten dürfen der Höhe nach nicht größer sein, als der
Schaden, der ohne die vorgenommenen Maßnahmen der Schadenminderung
entstanden wäre.
Kosten für Schadensverhütung oder Kosten für Vorsorgemaßnahmen zur
Begrenzung oder Abwendung eines möglicherweise eintretenden Schadens,
sind keine Schadenminderungskosten und werden vom Versicherer nicht
erstattet. |
| |
| Siehe auch: |
|
Obliegenheit |
|
Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
|