Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Schadenminderungskosten hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Schadenminderungskosten

Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist es, den Schaden und die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht). Sind dazu Maßnahmen erforderlich, welche Kosten verursachen, so werden diese Schadenminderungskosten genannt. Schadenminderungskosten dürfen der Höhe nach nicht größer sein, als der Schaden, der ohne die vorgenommenen Maßnahmen der Schadenminderung entstanden wäre.

Kosten für Schadensverhütung oder Kosten für Vorsorgemaßnahmen zur Begrenzung oder Abwendung eines möglicherweise eintretenden Schadens, sind keine Schadenminderungskosten und werden vom Versicherer nicht erstattet.

 
Siehe auch:

Obliegenheit

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111
 
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