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Schadenfreiheitsrabatt
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Schadenfreiheitsrabatt |
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Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist ein wesentlicher Bestandteil
der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung. Der
Schadenfreiheitsrabatt spiegelt die vom Versicherungsnehmer schadenfrei
zurückgelegte Zeit wieder, wobei hier die Haftpflichtversicherung und
Kaskoversicherung getrennt betrachtet werden. Jedem
Schadenfreiheitsrabatt sind wiederum Prozente, bezogen auf den 100%igen
Tarifbeitrag zugeordnet. Je länger der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug
schadenfrei bewegt, desto höher steigt sein SF-Rabatt und sinken die
Prozente. Folge ist in der Regel eine Senkung der Zahlbeiträge zur
Kraftfahrtversicherung. Zu beachten ist, dass es SF-Rabatt Einstufungen
gibt, die über mehrere Jahre die gleiche Zuordnung der Prozente
beinhalten.
Meldet der Versicherungsnehmer einen oder mehrere ersatzpflichtige
Schäden, so wird der SF-Rabatt zu Beginn der kommenden
Versicherungsperiode, gemäß den Bedingungen herabgesetzt und es erfolgt
eine neue Berechnung des Beitrages.
Wird die Kraftfahrtversicherung gewechselt, so erfragt der
Folgeversicherer alle relevanten Daten zur SF-Einstufung beim
Vorversicherer ab und übernimmt diese nach dessen Tarifbestimmungen. |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
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