Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist ein wesentlicher Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt spiegelt die vom Versicherungsnehmer schadenfrei zurückgelegte Zeit wieder, wobei hier die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung getrennt betrachtet werden. Jedem Schadenfreiheitsrabatt sind wiederum Prozente, bezogen auf den 100%igen Tarifbeitrag zugeordnet. Je länger der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug schadenfrei bewegt, desto höher steigt sein SF-Rabatt und sinken die Prozente. Folge ist in der Regel eine Senkung der Zahlbeiträge zur Kraftfahrtversicherung. Zu beachten ist, dass es SF-Rabatt Einstufungen gibt, die über mehrere Jahre die gleiche Zuordnung der Prozente beinhalten.

Meldet der Versicherungsnehmer einen oder mehrere ersatzpflichtige Schäden, so wird der SF-Rabatt zu Beginn der kommenden Versicherungsperiode, gemäß den Bedingungen herabgesetzt und es erfolgt eine neue Berechnung des Beitrages.

Wird die Kraftfahrtversicherung gewechselt, so erfragt der Folgeversicherer alle relevanten Daten zur SF-Einstufung beim Vorversicherer ab und übernimmt diese nach dessen Tarifbestimmungen.

 
Siehe auch:

Kfz-Versicherung

Versicherungsschutz
Obliegenheit

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111
 
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