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Schadenersatz
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Schadenersatz |
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Schadenersatz ist
der Ausgleich eines entstandenen Schadens, der einer Person durch eine
andere Person (Schädiger) zugefügt wurde. In der Regel ergibt sich die
Pflicht zum Schadenersatz aus der Verletzung gesetzlicher
Haftpflichttatbestände. Der Schadenersatz ist grundsätzlich auf die
Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet, so als wenn der
zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
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