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Schadenanzeige
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Schadenanzeige |
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Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten des
Versicherungsnehmers. Einige Versicherer verzichten auf formularbezogene
Schadenanzeigen und nehmen vom Kunden einen frei formulierten Text über
den Schadenhergang und dessen Auswirkungen entgegen. Durch eine
verspätete oder versäumte Schadenanzeige kann der Versicherungsnehmer
seinen Versicherungsschutz verlieren. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
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