|
 |
|
|
|
Rückstellung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Rückstellung |
|
Die von den Krankenversicherern erwirtschafteten Überschüsse müssen
größtenteils den Versicherten gutgeschrieben werden. Tatsächlich lag
dieser Wert in den letzten Jahren zwischen 97 und 98 Prozent. Ein Teil
der Überschüsse wird mittels der sogenannten Direktgutschrift dem Kunden
direkt zugeführt. Der andere Teil wird zunächst einer besonderen
Rückstellung, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB),
zugeführt und aus dieser mit einer zeitlichen Verzögerung zur Weitergabe
an die einzelnen Versicherungen entnommen. In der Privaten
Krankenversicherung werden aus der RfB die Beträge für die
Beitragsrückvergütung und die gebuchten Beiträge zur Abmilderung von
Beitragsanpassungen entnommen. |
| |
| Siehe auch: |
|
Krankenversicherung |
|
Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111 |
|