Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Rückkaufswert hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Rückkaufswert

Für jede kapitalbildende Versicherung, besteht ein Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert kommt vorzeitiger Kündigung eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrages zum Tragen.

Die Rückkaufswerthöhe kann, da bei Vertragsabschluss noch nicht alle Berechnungsgrundlagen bekannt sind, nicht garantiert werden. Zudem hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf, seine eingezahlten Beiträge vollständig erstattet zu bekommen.

Der Versicherungsnehmer erhält mit der Übersendung des Versicherungsscheines und bei jeder technischen Änderung des bestehenden Vertrages, Informationen über den derzeitigen Rückkaufswert, die Überschussbeteiligung sowie über die Berechnung des Zeitwertes.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung
Fondsversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.201111
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |