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Reisekrankenversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Reisekrankenversicherung |
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Als gesetzlich Krankversicherter haben Sie lediglich in den Ländern der
Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern,
mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat,
Versicherungsschutz. In allen anderen Ländern besteht gar kein
Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte!
Kostspielig kann es in den o. g. Ländern trotz allem werden, denn die
Ärzte z. B. in Urlaubsländern stellen meist eine Privatrechnung aus, die
vor Ort beglichen werden muss. Das hat zur Folge, dass Sie, zurück ihn
Deutschland, meist nur einen geringfügigen Anteil der Gesamtrechnung
erstattet bekommen.
Privat Krankenversicherte sollten in jedem Fall überprüfen, welche
Leistungen im Ausland und für einen medizinisch notwendigen
Rücktransport vereinbart sind.
Für Beamte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung nahezu unabdingbar,
denn die Beihilfe übernimmt keine Kosten für den Rücktransport und
medizinische Leistungen werden nur in der Höhe übernommen, wie sie in
Deutschland üblich sind. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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