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Regress
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Regress |
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Besteht vonseiten des Versicherungsnehmers oder der geschädigten Person
ein berechtigter direkter Anspruch gegen den Versicherer, so ist der
Versicherer verpflichtet diesen gem. den vertraglichen Vereinbarungen zu
befriedigen. Ist jedoch einer dritten Person oder dem
Versicherungsnehmer selber ein Mitverschulden nachzuweisen, so kann der
Versicherer Leistungen teilweise oder im vollen Umfang zurückfordern.
Regressansprüche können auch zwischen den Versicherern abgewickelt
werden, insofern auf beiden Seiten (Geschädigter und Verursacher) das
jeweilige Risiko mit abgedeckt ist. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Sachversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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