Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Regress hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Regress

Besteht vonseiten des Versicherungsnehmers oder der geschädigten Person ein berechtigter direkter Anspruch gegen den Versicherer, so ist der Versicherer verpflichtet diesen gem. den vertraglichen Vereinbarungen zu befriedigen. Ist jedoch einer dritten Person oder dem Versicherungsnehmer selber ein Mitverschulden nachzuweisen, so kann der Versicherer Leistungen teilweise oder im vollen Umfang zurückfordern.

Regressansprüche können auch zwischen den Versicherern abgewickelt werden, insofern auf beiden Seiten (Geschädigter und Verursacher) das jeweilige Risiko mit abgedeckt ist.

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

Sachversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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