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Rechtsmittel
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Rechtsmittel |
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Ist die Bezeichnung für alle zulässigen Möglichkeiten, eine behördliche
oder gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. Zu den
Rechtsmitteln gehören u. a. Einspruch, Widerspruch, Berufung und
Revision. Eine Prüfung erfolgt in den meisten Fällen durch ein höheres
Gericht. |
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| Siehe auch: |
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Rechtsschutzversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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