Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Rechtsmittel hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Rechtsmittel

Ist die Bezeichnung für alle zulässigen Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. Zu den Rechtsmitteln gehören u. a. Einspruch, Widerspruch, Berufung und Revision. Eine Prüfung erfolgt in den meisten Fällen durch ein höheres Gericht.

 
Siehe auch:

Rechtsschutzversicherung

Haftpflichtversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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