Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Raub hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Raub

Als Raub bezeichnet man, wenn dem Versicherungsnehmer unter Gewaltandrohung und Gewaltanwendung (Einsatz körperlicher oder mechanischer Energie gegen den Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Personen), verbunden mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Leib, die versicherte Sache entwendet wird.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Versicherungsschutz
Versicherungspolice

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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