Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Ratenzahlungszuschlag hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Ratenzahlungszuschlag

Der Ratenzahlungszuschlag ist fällig, wenn der Versicherungsnehmer sich zu einer unterjährigen Zahlweise entschlossen hat. Unterjährig ist eine halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweise der Versicherungsprämie. Durch den Ratenzahlungszuschlag werden höhere Verwaltungskosten und der entgangene Zinsgewinn des Versicherers aufgefangen.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung
Krankenversicherung
Sachversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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