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Rabatt
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Rabatt |
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Der Rabatt ist ein Preisnachlass, der meist in Prozent ausgedrückt wird
und vom Standard-Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung abgezogen
wird. In der Versicherungswirtschaft gibt es zahlreiche Rabattformen die
vom Netto-Tarifbeitrag abgezogen werden. So finden Beispielsweise
folgende Rabattformen häufig Anwendung:
Beamtenrabatt, Laufzeitrabatt, Wenigfahrerrabatt, Berufsgruppenrabatt,
Frauenrabatt, Garagenrabatt, Fahrzeugalterrabatt,
Schadenfreiheitsrabatt, Wenigfahrerrabatt, Sonderrabatt, Gruppenrabatt.
Eine willkürliche Herausgabe von Rabatten durch den Versicherer ist
nicht in dessen Sinne, sowie nicht zulässig. Der Begriff Rabatt wird in
der Versicherungsbranche auch öfter durch den Begriff Nachlass ersetzt. |
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| Siehe auch: |
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Sachversicherung |
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Versicherungsnehmer |
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Hausratversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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