Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Rabatt hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Rabatt

Der Rabatt ist ein Preisnachlass, der meist in Prozent ausgedrückt wird und vom Standard-Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung abgezogen wird. In der Versicherungswirtschaft gibt es zahlreiche Rabattformen die vom Netto-Tarifbeitrag abgezogen werden. So finden Beispielsweise folgende Rabattformen häufig Anwendung:

Beamtenrabatt, Laufzeitrabatt, Wenigfahrerrabatt, Berufsgruppenrabatt, Frauenrabatt, Garagenrabatt, Fahrzeugalterrabatt, Schadenfreiheitsrabatt, Wenigfahrerrabatt, Sonderrabatt, Gruppenrabatt.

Eine willkürliche Herausgabe von Rabatten durch den Versicherer ist nicht in dessen Sinne, sowie nicht zulässig. Der Begriff Rabatt wird in der Versicherungsbranche auch öfter durch den Begriff Nachlass ersetzt.

 
Siehe auch:

Sachversicherung

Versicherungsnehmer
Hausratversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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