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Progression
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Progression |
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Die Progression findet sich in nahezu allen Unfallversicherungen wieder.
Eine Unfallversicherung ohne Progression verläuft immer linear, d.h.,
die Invaliditätsleistung ist immer im gleichen Verhältnis zur
Invaliditätssumme. Beispiel: 100.000 EUR Invaliditätssumme und 100%
Invaliditätsgrad = 100.000 EUR Invaliditätsleistung durch den
Versicherer. Bei 30% Invaliditätsgrad dementsprechend 30.000 EUR
Leistung.
Wird eine Progressionsstaffelung vereinbart (i. d. Regel 225, 300, 350,
400 und 500%), verläuft z.B. der Bereich bis 50% Invaliditätsgrad linear
und darüber hinausgehend von 51% bis 100% steigt die Leistung
überproportional, bis zum 5-fachen (500% Progression) der
Invaliditätssumme an. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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