Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.

Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV, aufgenommen wird.

In der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-, Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden:


Die Vollversicherung

Sie umfasst die Absicherung aller Krankheitskosten. Es kann aber ebenso eine sogenannte substitutive Krankenversicherung abgeschlossen werden, die nur die ambulanten wie stationären Krankheitskosten abdeckt.

Die Teilversicherung

Unter einer Teilversicherung versteht man die Absicherung eines bestimmten Anteils der Krankheitskosten, wie z.B. bei Beamten, die durch ihren Dienstherren einen entsprechenden Anspruch auf Beihilfe erhalten.

Die Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung beinhaltet die Absicherung zusätzlicher Risiken zur GKV, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Auslandskrankenversicherung usw.

Im Gegensatz zur GKV wird bei der PKV der Vertragsabschluss von Alter, Geschlecht, Einkommen, Gesundheitszustand, Beruf und zu versichernde Leistung abhängig gemacht. Ein Attest, welches den Gesundheitszustand des Antragsstellers beurkundet, muss vor Vertragsabschluss erbracht werden. Eventuelle Vorerkrankungen (Anamnese) können unter Umständen dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden, die meist zu prozentualen Aufschlägen auf die Normalbeiträge führen. Eine PKV kann ebenfalls, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen.
 

In der PKV können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine Versicherungspflicht in der GKV besteht, versichern lassen. In erster Linie zählen dazu Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Da der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist, wird es interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende. Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden werden, welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem zählen zu den Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die PKV für medizinische Leistungen deutlich höhere Sätze.

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungspolice
Mitversicherte Person

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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