|
 |
|
|
|
Pflichtversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Pflichtversicherung |
|
Vonseiten des Gesetzgebers oder durch die Satzungen der Versicherer wird
der Abschluss einer Versicherung vorgeschrieben, auch bekannt als
Versicherungspflicht.
Die wohl bekannteste Versicherungspflicht ist die im Rahmen der
gesetzlichen Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet der
gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und
Unfallversicherung beizutreten.
Versicherungspflicht besteht auch für einige
Haftpflicht-Versicherungssparten. Es muss z. B. jeder
Kraftfahrzeughalter und Luftfahrtunternehmer eine
Haftpflichtversicherung abschließen. Aber auch spezielle Berufsstände
sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung bzw.
Vermögensschadenversicherung abzuschließen, damit deren Beruf ausgeübt
werden darf. Darunter fallen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Notare und Jäger. |
| |
| Siehe auch: |
|
Lebensversicherung |
|
Rentenversicherung |
|
Krankenversicherung |
|
Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|