Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Pflichtversicherung

Vonseiten des Gesetzgebers oder durch die Satzungen der Versicherer wird der Abschluss einer Versicherung vorgeschrieben, auch bekannt als Versicherungspflicht.

Die wohl bekannteste Versicherungspflicht ist die im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beizutreten.

Versicherungspflicht besteht auch für einige Haftpflicht-Versicherungssparten. Es muss z. B. jeder Kraftfahrzeughalter und Luftfahrtunternehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Aber auch spezielle Berufsstände sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenversicherung abzuschließen, damit deren Beruf ausgeübt werden darf. Darunter fallen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Jäger.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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