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Pflichtbeitrag
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Pflichtbeitrag |
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Arbeiter, Angestellte und unter bestimmten Umständen auch
Selbstständige, unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie gesetzlichen Krankenversicherung. Deren
Beiträge sind die sogenannten Pflichtbeiträge. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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