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Passiver Rechtsschutz
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Passiver Rechtsschutz |
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Der Passive Rechtsschutz oder auch Abwehranspruch ist der
Haftpflichtversicherung zuzuordnen. Wird gegenüber dem
Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, prüft der
Haftplichtversicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die
vertraglich vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht
Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat
der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der
Haftplichtversicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages
regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch gegenüber des
Versicherungsnehmers nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer
versuchen den Schaden vom Versicherungsnehmer abzuwenden (auch passiver
Rechtsschutz genannt). Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht. In solch
einem Fall gehen die Kosten der Schadenabwehr zulasten des Versicherers. |
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| Siehe auch: |
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Haftpflichtversicherung |
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Rechtsschutzversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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