Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Ordentliche Kündigung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist regelmäßig an eine bestimmte Frist gebunden, die entweder gesetzlich vorgegeben ist oder vertraglich festgelegt wurde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei einer Vereinbarung die ordentliche Kündigung für einen festgelegten Zeitraum auszuschließen.

In der Regel kann ein Versicherungsvertrag von beiden Seiten, ohne Angabe von Gründen, zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen des Versicherungsnehmers, identisch mit denen des Versicherers. Kündigungsfristen betragen bei Versicherungen mind. 1 Monat und max. 3 Monate. Wird der Vertrag gemäß den Vereinbarungen fristgerecht gekündigt, ist es eine Ordentliche Kündigung.

 
Siehe auch:

Versicherungspolice

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |