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Ordentliche Kündigung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Ordentliche Kündigung |
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Die ordentliche Kündigung ist regelmäßig an eine bestimmte Frist
gebunden, die entweder gesetzlich vorgegeben ist oder vertraglich
festgelegt wurde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei einer
Vereinbarung die ordentliche Kündigung für einen festgelegten Zeitraum
auszuschließen.
In
der Regel kann ein Versicherungsvertrag von beiden Seiten, ohne Angabe
von Gründen, zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt
werden. Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen des
Versicherungsnehmers, identisch mit denen des Versicherers.
Kündigungsfristen betragen bei Versicherungen mind. 1 Monat und max. 3
Monate. Wird der Vertrag gemäß den Vereinbarungen fristgerecht
gekündigt, ist es eine Ordentliche Kündigung. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungspolice |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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