Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Nichteheliche Lebenspartner hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Nichteheliche Lebenspartner

Vorausgesetzt das es sich nicht um einen Singletarif zur Rechtsschutzversicherung oder privaten Haftpflichtversicherung handelt, so ist der Lebenspartner der mit dem Versicherungsnehmer in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus wohnt (häusliche Gemeinschaft), mitversichert. Mitversichert im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes sind zu dem eigene Kinder des Versicherungsnehmers, sowie Kinder des nichtehelichen Lebenspartners. Dem Versicherungsunternehmen sollten die mitversicherten Personen schriftlich bekannt gegeben werden.

Die Möbel des nichtehelichen Lebenspartners sind in der Hausratversicherung mitversichert. Erhöht sich durch diese hinzukommenden Möbel der Gesamtwert des Hausrates, so muss die Versicherungssumme dem Wert entsprechend angepasst werden.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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