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Nichteheliche
Lebenspartner
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Nichteheliche
Lebenspartner |
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Vorausgesetzt das es sich nicht um einen Singletarif zur
Rechtsschutzversicherung oder privaten Haftpflichtversicherung handelt,
so ist der Lebenspartner der mit dem Versicherungsnehmer in einer
gemeinsamen Wohnung oder Haus wohnt (häusliche Gemeinschaft),
mitversichert. Mitversichert im Rahmen des vereinbarten
Versicherungsschutzes sind zu dem eigene Kinder des
Versicherungsnehmers, sowie Kinder des nichtehelichen Lebenspartners.
Dem Versicherungsunternehmen sollten die mitversicherten Personen
schriftlich bekannt gegeben werden.
Die Möbel des nichtehelichen Lebenspartners sind in der
Hausratversicherung mitversichert. Erhöht sich durch diese
hinzukommenden Möbel der Gesamtwert des Hausrates, so muss die
Versicherungssumme dem Wert entsprechend angepasst werden. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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