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Neuwert
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Neuwert |
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Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von versicherten Sachen
gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Dazu zählen auch
Kosten die anfallen, um die versicherte Sache neu zu beschaffen.
Handelt es sich um eine vom Versicherungsnehmer selbst hergestellte
Sache, werden die Kosten für eine Neuherstellung erstattet.
Der Neuwert von Wohngebäuden entspricht dem ortsüblichen Neubauwert,
incl. der anfallenden Nebenkosten wie Planungskosten, Architektenhonorar
usw.. Standardmäßig werden Wohngebäude mit der gleitenden Neuwert
Deckung versichert. Diese Deckungsform passt sich jedes Jahr den
Baupreissteigerungen an und gewährt somit, dass ein Haus in gleicher Art
und Güte neu errichtet werden kann. Voraussetzung dafür ist eine
korrekte Bewertung des Objektes bei Beantragung des
Versicherungsschutzes. |
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| Siehe auch: |
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Wohngebäudeversicherung |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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