|
 |
|
|
|
Neubauwert
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Neubauwert |
|
Der Neubauwert ist ein Begriff der Wohngebäudeversicherung und beziffert
den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes inklusive Planungs- u.
Konstruktionskosten. Da das Baugewerbe in der Vergangenheit stärkeren
Preisschwankungen unterlag, empfiehlt sich eher eine
Wohngebäudeversicherung auf Basis des gleitenden Neubauwertes, da sich
dieser dem ortsüblichen Neubauwert von Jahr zu Jahr automatisch anpasst.
Das Gebäude ist somit im Schadenfall immer passend versichert.
Vorausgesetzt man wählt vom ersten Tag an die richtige Höhe der
Versicherungssumme und passt den Vertrag bei Wertsteigerungen z. B.
Sanierungen, Anbauten, Aufstockungen etc. an. |
| |
| Siehe auch: |
|
Wohngebäudeversicherung |
|
Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
|