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Natürliche Garantiezeit
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Natürliche Garantiezeit |
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Zu
jeder Rentenversicherung (außer Fondsgebundene Versicherungen und
Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) kann
vereinbart werden, dass die garantierte Rente bei Erleben des
Rentenbeginns mindestens so lange gezahlt wird, bis die Summe der
gezahlten Beiträge (ohne Zinsen, ohne Stückkostenzuschläge, ohne etwaige
Ratenzuschläge sowie ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene
Zusatzversicherungen) ausgeschüttet ist. Stirbt die versicherte Person
vor Rentenbeginn wird in der Regel keine zusätzliche Leistung durch die
Vereinbarung der natürlichen Garantiezeit fällig. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungspolice |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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