Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Leitungswasser

Gemäß den allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2003) versteht man unter Leitungswasser, Wasser welches bestimmungswidrig aus dem geschlossenen Rohrleitungssystem austritt. Das sind:

- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen.
- mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundene Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen.
- Einrichtungen der Dampf- oder Warmwasserheizung sowie aus Wärmepumpen- Klima- oder Solarheizungsanlagen.
- Wasserdampf und Wärme tragende Flüssigkeiten (z. B. Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Sole) sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
- Aquarien oder Wasserbetten.
- Sprinkler- oder Berieselungsanlagen
 

Versichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen und sanitären Anlagen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt.
 

Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf Schäden durch:

- Reinigungs- oder Planschwasser.
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser/Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch
  diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch
  verursachten Rohrbruch.
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude oder an der Berieselungs- oder Sprinkleranlage.
- Schwamm.
- Erdrutsch oder Erdfall, es sei denn, dass Leitungswasser (gem. den gültigen Bedingungen) den Erdrutsch oder den Erdfall verursacht hat.
 

Nicht versichert sind Schäden am Inhalt eines Aquariums (Fische, Pflanzen etc.) entstanden sind, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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