Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Leistungsfreiheit hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Leistungsfreiheit

Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

- Verletzung oder Nichterfüllung der Anzeigepflichten
- Verletzung oder Nichterfüllung der Obliegenheiten
- Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles
- Verkauf/Veräußerung der versicherten Sache
- Nichtzahlung von Erstbeitrag bzw. Folgebeiträgen

 
Siehe auch:

Versicherungspolice

Versicherungsschutz
Obliegenheit

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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