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Leistungsfreiheit
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Leistungsfreiheit |
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Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das
Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im
versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der
Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
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Verletzung oder Nichterfüllung der Anzeigepflichten
- Verletzung oder Nichterfüllung der Obliegenheiten
- Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles
- Verkauf/Veräußerung der versicherten Sache
- Nichtzahlung von Erstbeitrag bzw. Folgebeiträgen |
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| Siehe auch: |
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Versicherungspolice |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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