Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Leistungsdauer

Die Leistungsdauer einer Versicherung definiert den Zeitraum, in dem vertraglich vereinbarte Leistungen vom Versicherer erbracht werden. Die Leistungsdauer kann auch über die Versicherungsdauer hinausgehen.

Ein sehr gutes Beispiel stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar:
Es kann z. B. eine Versicherungsdauer sowie Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren und eine Leistungsdauer von 25 Jahren vereinbart werden. Setzt während der Versicherungsdauer der Versicherungsfall ein, so wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente 5 Jahre über die vereinbarte Versicherungsdauer hinaus gezahlt. Tritt nach Ablauf der Versicherungsdauer der Versicherungsfall ein, besteht für den Versicherungsnehmer kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, auch dann nicht, wenn eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart wurde.

 
Siehe auch:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Lebensversicherung
Rentenversicherung
Kapitalversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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