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Leistungsdauer
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Leistungsdauer |
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Die Leistungsdauer einer Versicherung definiert den Zeitraum, in dem
vertraglich vereinbarte Leistungen vom Versicherer erbracht werden. Die
Leistungsdauer kann auch über die Versicherungsdauer hinausgehen.
Ein sehr gutes Beispiel stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar:
Es kann z. B. eine Versicherungsdauer sowie Beitragszahlungsdauer von 20
Jahren und eine Leistungsdauer von 25 Jahren vereinbart werden. Setzt
während der Versicherungsdauer der Versicherungsfall ein, so wird die
vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente 5 Jahre über die vereinbarte
Versicherungsdauer hinaus gezahlt. Tritt nach Ablauf der
Versicherungsdauer der Versicherungsfall ein, besteht für den
Versicherungsnehmer kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, auch dann
nicht, wenn eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart wurde. |
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| Siehe auch: |
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
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Kapitalversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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