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Lastschriftverfahren
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Lastschriftverfahren |
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Der Versicherungsnehmer gibt, bis auf Widerruf, sein schriftliches
Einverständnis, dass der Versicherer die Versicherungsbeiträge gem.
vereinbarter Zahlweise, von seinem Konto abbuchen kann. Ein Widerruf des
Lastschriftverfahrens hat schriftlich zu erfolgen.
Das Erteilen einer Einzugsermächtigung ist sehr oft Bedingung, damit
eine Vorläufige Deckung gewährt werden kann. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
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Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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