Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Lastschriftverfahren hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Lastschriftverfahren

Der Versicherungsnehmer gibt, bis auf Widerruf, sein schriftliches Einverständnis, dass der Versicherer die Versicherungsbeiträge gem. vereinbarter Zahlweise, von seinem Konto abbuchen kann. Ein Widerruf des Lastschriftverfahrens hat schriftlich zu erfolgen.
Das Erteilen einer Einzugsermächtigung ist sehr oft Bedingung, damit eine Vorläufige Deckung gewährt werden kann.

 
Siehe auch:

Krankenversicherung

Lebensversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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