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Kündigung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Kündigung |
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Erforderlich zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Formal
gesehen ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung zur Beendigung eines Versicherungsvertrages für die
Zukunft. Unterschieden wird zwischen den folgend aufgeführten
Kündigungsarten.
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
Eine Kündigung kann in aller Regel durch den Versicherungsnehmer und
durch den Versicherer ausgesprochen werden. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungsantrag |
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Vertragslaufzeit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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