Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Kündigung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Kündigung

Erforderlich zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Formal gesehen ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Versicherungsvertrages für die Zukunft. Unterschieden wird zwischen den folgend aufgeführten Kündigungsarten.

- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
 

Eine Kündigung kann in aller Regel durch den Versicherungsnehmer und durch den Versicherer ausgesprochen werden.

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungsantrag
Vertragslaufzeit

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |