Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Kurbeihilfe

Die in der privaten Unfallversicherung vertraglich zu vereinbarende Kurbeihilfe bietet Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten. Vorausgesetzt die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall oder wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchzuführen. Der Nachweis muss über ein ärztliches Attest geführt werden. Die Leistungshöhe ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

 
Siehe auch:

Krankenversicherung

Unfallversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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