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Kurbeihilfe
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Kurbeihilfe |
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Die in der privaten Unfallversicherung vertraglich zu vereinbarende
Kurbeihilfe bietet Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten.
Vorausgesetzt die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag
fallenden Unfall oder wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, innerhalb von drei Jahren vom
Unfalltag an gerechnet für einen zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchzuführen.
Der Nachweis muss über ein ärztliches Attest geführt werden. Die
Leistungshöhe ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte
Versicherungssumme. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
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Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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