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Krankentagegeldversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Krankentagegeldversicherung |
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Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallsversicherung.
Es wird vertraglich festgelegt, wie hoch ein Tagessatz im Falle der
Arbeitsunfähigkeit (z.B. durch Unfall, Krankheit) ist. Nach Ablauf der
Karenzzeit (bei Arbeitnehmern) bietet die Krankentagegeldversicherung
ein Tagegeld, das in vereinbarter Höhe ausgezahlt wird. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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