Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallsversicherung. Es wird vertraglich festgelegt, wie hoch ein Tagessatz im Falle der Arbeitsunfähigkeit (z.B. durch Unfall, Krankheit) ist. Nach Ablauf der Karenzzeit (bei Arbeitnehmern) bietet die Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld, das in vereinbarter Höhe ausgezahlt wird.

 
Siehe auch:

Krankenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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