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Krankenhaus-Tagegeld
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Krankenhaus-Tagegeld |
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Krankenhaus-Tagegeldversicherung in der Unfallversicherung
Befindet sich die versicherte Person bedingt durch einen Unfall in
medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, werden
Leistungen aus der Krankenhaus-Tagegelversicherung erbracht.
Erwähnenswert ist, dass Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und
Erholungsheimen nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung
angesehen werden. Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung
gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Krankenhaus-Tagegeldversicherung in der private Krankenversicherung
Die Krankentagegeld-Versicherung soll zusätzliche finanzielle Risiken
abdecken, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen können.
Unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wird für jeden Tag
eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes der
vertraglich vereinbarte Tagessatz gezahlt. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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