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Kollektivversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Kollektivversicherung |
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Lebens- u. Rentenversicherungen, die durch ein festes Rahmenabkommen mit
dem Versicherer abgeschlossen werden, bezeichnet man als
Kollektivversicherung. Vertragspartner des Rahmenabkommens sind in der
Regel der Arbeitgeber oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, deren
Interesse nicht ausschließlich am Abschluss des Vertrages liegen darf.
Kostenvorteile die durch Rahmenabkommen entstehen dürfen hingegen an den
Versicherungsnehmer weitergegeben werden.
Vorteil einer Kollektivversicherung kann neben einer möglichen
Prämienersparnis und erweiterten Bedingungen eine vereinfachte
Gesundheitsprüfung sein.
Vereinbarungen über Kollektivversicherungen werden überwiegend in der
betrieblichen Altersvorsorge und in der privaten Krankenversicherung
getroffen. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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