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Karenzzeit
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Karenzzeit |
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Im
Versicherungsvertrag vereinbarte Wartezeit (Karenzzeit) bis zum
Leistungseintritt durch den Versicherer. In dieser Zeit wird entweder
gar keine oder bereichsweise nur eine verminderte Leistung vom
Versicherer getragen. Die Karenzzeit ist häufig im Rahmen der
Krankenversicherung (Wartezeit) und in dem technischen
Versicherungszweig wiederzufinden (z. B. zur Ertragsausfallversicherung
in der Photovoltaikversicherung oder Biogasanlagen-Versicherung). |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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