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Kapitalertragssteuer
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Kapitalertragssteuer |
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Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als
Quellensteuer wird sie vom kontoführenden Institut von den
Kapitalerträgen abgezogen, soweit kein Freistellungsauftrag zu
berücksichtigen ist.
Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder
Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung
und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer
ausgestaltet ist, bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine
Einkommensteuervorauszahlung behandelt. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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