Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird sie vom kontoführenden Institut von den Kapitalerträgen abgezogen, soweit kein Freistellungsauftrag zu berücksichtigen ist.

Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.

Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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