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Kfz-Vollkaskoversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen,
Versicherungslexikon |
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Kfz-Vollkaskoversicherung |
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Die Kfz-Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet die
Abdeckung sämtlicher Schäden der Kfz-Teilkaskoversicherung
(Fahrzeugteilversicherung). Darüber hinaus werden Schäden durch Unfall
(ein unmittelbar von außen, plötzlich eintretendes Ereignis mit
mechanischer Gewalt) sowie böswillige oder mutwillige Handlungen
betriebsfremder Personen abgedeckt. In der Kraftfahrtkaskoversicherung
wird der versicherte Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der
Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes
Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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