Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Kfz-Vollkaskoversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet die Abdeckung sämtlicher Schäden der Kfz-Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung). Darüber hinaus werden Schäden durch Unfall (ein unmittelbar von außen, plötzlich eintretendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen abgedeckt. In der Kraftfahrtkaskoversicherung wird der versicherte Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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