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Invaliditätssumme
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Invaliditätssumme |
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Die Invaliditätssumme ist der Betrag einer Geldleistung, den die
Versicherungsgesellschaft, gemäß dem geschlossenen Versicherungsvertrag
zur Privaten Unfallversicherung, als Invaliditätsleistung zu zahlen hat.
Die Private Unfallversicherung ist ohne Invaliditätsleistung nicht
abzuschließen.
Die Leistungshöhe richtet sich nach der Höhe der vereinbarten
Invaliditätssumme sowie dem Grad der Invalidität. Mit welchem Grad der
Invalidität zu rechnen ist, kann der Gliedertaxe entnommen werden.
Die Versicherungsleistung im Invaliditätsfall kann durch Vereinbarung
einer progressiven Invaliditätsstaffel, in Abhängigkeit zum
Invaliditätsgrad, erhöht werden. Weiterhin ist der Einschluss einer
Dynamik zur laufenden Erhöhung der Invaliditätssumme möglich. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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