Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Invaliditätssumme hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Invaliditätssumme

Die Invaliditätssumme ist der Betrag einer Geldleistung, den die Versicherungsgesellschaft, gemäß dem geschlossenen Versicherungsvertrag zur Privaten Unfallversicherung, als Invaliditätsleistung zu zahlen hat. Die Private Unfallversicherung ist ohne Invaliditätsleistung nicht abzuschließen.

Die Leistungshöhe richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme sowie dem Grad der Invalidität. Mit welchem Grad der Invalidität zu rechnen ist, kann der Gliedertaxe entnommen werden.

Die Versicherungsleistung im Invaliditätsfall kann durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel, in Abhängigkeit zum Invaliditätsgrad, erhöht werden. Weiterhin ist der Einschluss einer Dynamik zur laufenden Erhöhung der Invaliditätssumme möglich.

 
Siehe auch:

Unfallversicherung

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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