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Invalidität
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Invalidität |
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Einzuordnen in der privaten Unfallversicherung und definiert sich als
dauernde Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen
Leistungsfähigkeit. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe
oder durch ärztliches Gutachten nach Abschluss des Heilverfahrens
ermittelt. Nach dem Grad der Invalidität und der Höhe der
Invaliditätssumme richtet sich die Höhe der auszuzahlenden
Invaliditätsleistung des Versicherungsunternehmens. |
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| Siehe auch: |
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Unfallversicherung |
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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