Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Invalidität hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Invalidität

Einzuordnen in der privaten Unfallversicherung und definiert sich als dauernde Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe oder durch ärztliches Gutachten nach Abschluss des Heilverfahrens ermittelt. Nach dem Grad der Invalidität und der Höhe der Invaliditätssumme richtet sich die Höhe der auszuzahlenden Invaliditätsleistung des Versicherungsunternehmens.

 
Siehe auch:

Unfallversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungslexikon | Erklärungen | Versicherungsvergleich |