Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Instanz hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Instanz

Mit Instanz ist der hierarchische Aufbau der Gerichtsbarkeit für einen bestimmten Gerichtszweig gemeint. Die Instanz ist von der Begriffbarkeit mit dem Rechtszug gleichbedeutend. Ein gerichtliches Verfahren beginnt in der ersten Instanz und kann sich über mehrere Instanzen erstrecken. Die Anzahl der Instanzen ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich, jedoch ist jedes Verfahren auf drei Instanzen begrenzt. Zur Erreichung der nächsten Instanz, bedarf es eines Rechtsmittels, welches vor deutschen Gerichten die Berufung oder Revision bzw. Beschwerde ist.

 
Siehe auch:

Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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