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Instanz
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Instanz |
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Mit Instanz ist der hierarchische Aufbau der Gerichtsbarkeit für einen
bestimmten Gerichtszweig gemeint. Die Instanz ist von der Begriffbarkeit
mit dem Rechtszug gleichbedeutend. Ein gerichtliches Verfahren beginnt
in der ersten Instanz und kann sich über mehrere Instanzen erstrecken.
Die Anzahl der Instanzen ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich,
jedoch ist jedes Verfahren auf drei Instanzen begrenzt. Zur Erreichung
der nächsten Instanz, bedarf es eines Rechtsmittels, welches vor
deutschen Gerichten die Berufung oder Revision bzw. Beschwerde ist. |
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| Siehe auch: |
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Rechtsschutzversicherung |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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