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Hagel
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Hagel |
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Schäden durch Hagel können in den Versicherungsschutz der Hausrat-,
Glas- u. Wohngebäudeversicherung sowie der Kraftfahrtversicherung
(Teilkasko) eingeschlossen werden.
Hausratversicherung (VHB 2003) und Wohngebäudeversicherung (VGB 2003):
Versichert sind nur Schäden, die durch eine unmittelbare Hageleinwirkung
auf versicherte Sachen entstehen oder als Folge eines versicherten
Hagelschadens an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden
oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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