Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Grobe Fahrlässigkeit

„Grob Fahrlässig“ ist ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.
Die grob fahrlässige Handlung wird demjenigen zugeschrieben, der sehr einfache und nahe liegende Erwägungen außer Acht lässt, die einen Schaden verhindert hätten. Nach der gängigen Rechtsprechung handelt die- bzw. derjenige grob fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was jedem hätte einleuchten müssen.

 
Siehe auch:

Haftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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