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Grobe Fahrlässigkeit
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Grobe Fahrlässigkeit |
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„Grob Fahrlässig“ ist ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des
Strafrechts.
Die grob fahrlässige Handlung wird demjenigen zugeschrieben, der sehr
einfache und nahe liegende Erwägungen außer Acht lässt, die einen
Schaden verhindert hätten. Nach der gängigen Rechtsprechung handelt die-
bzw. derjenige grob fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt nach den
gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet
lässt, was jedem hätte einleuchten müssen. |
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| Siehe auch: |
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Haftpflichtversicherung |
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Rechtsschutzversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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