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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung |
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Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für
Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden.
Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder
Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks
entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer
speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich. |
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| Siehe auch: |
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Wohngebäudeversicherung |
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Haftpflichtversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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