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Gewinnanteil
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gewinnanteil |
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Die Gewinnbeteiligung bei Versicherungen wird von den
Versicherungsunternehmen an die versicherten Personen jährlich weiter
gegeben. Diese ergeben sich daraus, dass der Versicherer bei der
Kalkulation der Beiträge für die unterschiedlichen Versicherungen eine
Beitragskalkulation vornimmt, die auf vorsichtigen Annahmen beruht.
Aus diesen Kalkulationen können sich Risiko- und Kostengewinne ergeben,
das heißt der Versicherer hat weniger Aufwendungen für
Versicherungsleistungen zu erbringen als geplant, erwirtschaftet also
somit einen Gewinn.
Gewinne werden von den Versicherungsunternehmen auch durch Zinsgewinne
erzielt. Diese erzielten Gewinne werden von den Versicherungen in die
Rückstellung für die Beitragsrückstattung eingestellt, und von dort
werden jeder einzelnen Versicherung die Gewinnanteile zugewiesen.
Die Höhe der Gewinnanteile wird dabei jährlich vom Vorstand neu
zugewiesen, und ist im Geschäftsbericht aufgeführt. Die
Gewinnbeteiligungen werden in unterschiedlichen Formen an die
Versicherten weiter gegeben. Somit kann die Zuweisung zu einer Erhöhung
der Ablaufleistung führen, der Beitrag für die jeweilige Versicherung
wird reduziert, oder die Gewinnbeteiligung führt zu einer Erhöhung der
Todesfallleistung. Hier ist auch eine Kombination aus den
unterschiedlichen Zuweisungen möglich. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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