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Gesetzliche
Krankenkasse
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gesetzliche
Krankenkasse |
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Die gesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV) ist der älteste
Zweig der Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt
dafür, dass jeder Versicherte unabhängig von Alter und Einkommen die
medizinische Versorgung bekommt, die er benötigt. Die Mitglieder der GKV
sind entweder pflichtversichert oder in dem Fall das ihr Arbeitsentgelt
über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert. Jedes
Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse kann seine Krankenkasse in
Deutschland frei wählen. Diese Regelung gilt seit dem 1. April 2007 auch
für die Bundesknappschaft und ab dem 1. Januar 2009 auch für die
Seekasse, da der Zugang zu diesen berufsständischen Krankenkassen
bislang beschränkt war. Hingegen wird die Landwirtschaftliche
Krankenversicherung wegen ihrer besonderen Finanzierungsbedingungen
vorerst ihren Sonderstatus behalten.
Das System der GKV basiert auf dem Solidarprinzip. Die Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, deren Höhe sich
nach der Leistungsfähigkeit (Bruttoarbeitsentgelt) des Einzelnen
richtet. Durch dieses Prinzip soll sichergestellt werden, dass die
wirtschaftlich besser gestellten (mit höherem Einkommen) für die, die
wirtschaftlich schlechter gestellt sind, mit aufkommen. Der Beitrag des
Mitglieds für die Gesetzliche Krankenversicherung, wird anhand des
Bruttoeinkommens ermittelt. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt dabei
eine Obergrenze des zur Beitragsermittlung herangezogenen
Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 50% des
Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Entgegen der privaten Krankenversicherung haben Alter, Geschlecht oder
das gesundheitliche Risiko keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die
Leistungen der GKV stehen jedem Mitglied im gleichen Maß zur Verfügung.
In der GKV sind im Rahmen der Familienversicherung der Ehegatte oder der
gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines
Mitglieds beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung für die Versicherung
der Familienangehörigen ist, dass diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben und nicht anderweitig
versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der
Versicherungspflicht befreit sind. Die Familienversicherung ist
vorrangig gegenüber einer Versicherungspflicht als Student oder
Praktikant. Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des
Familienmitglieds darf im Monat höchstens 350 Euro betragen (gültig für
2007). Bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Obergrenze bei 400
Euro. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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