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Gefahr
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gefahr |
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Der Begriff Gefahr wird im Versicherungsbereich als “Möglichkeit der
Entstehung eines Bedarfs” definiert. Das Versicherungsunternehmen ist
durch den geschlossenen Versicherungsvertrag, gegen Zahlung eines
Versicherungsbeitrages, zur Gefahrtragung verpflichtet. Neben dem
Begriff Gefahr findet auch der Begriff Wagnis Verwendung, welcher
gleichbedeutend ist. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
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Unfallversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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