Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Gefahr hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Gefahr

Der Begriff Gefahr wird im Versicherungsbereich als “Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs” definiert. Das Versicherungsunternehmen ist durch den geschlossenen Versicherungsvertrag, gegen Zahlung eines Versicherungsbeitrages, zur Gefahrtragung verpflichtet. Neben dem Begriff Gefahr findet auch der Begriff Wagnis Verwendung, welcher gleichbedeutend ist.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung
Unfallversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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