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Fahrer
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Fahrer |
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Personen die ein Fahrzeug führen, bezeichnet man als Fahrer. Im
Verkehrsrecht spricht man auch vom Fahrzeugführer.
Aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes ist in der
Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrer eines zulassungspflichtigen
Kraftfahrzeuges immer versichert.
Kommt es zu einem Unfall, so wird zwischen dem Fahrer, der mit Wissen
und Willen des berechtigten Besitzers das Fahrzeug führte, auch
berechtigter Fahrer genannt, und dem dem unberechtigten Fahrer,
Schwarzfahrer genannt, unterschieden.. |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
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Rechtsschutzversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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