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Ersatzleistung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Ersatzleistung |
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Mit Ersatzleistung, auch Entschädigungsleistung genannt, ist die
vertraglich zugesicherte Leistung des Versicherers im Schadenfall
gemeint. Die Höhe der jeweiligen Ersatzleistung wird durch die
vereinbarte Versicherungssumme, die Deckungssumme, den Versicherungswert
sowie durch die eigentliche Schadenhöhe begrenzt. Die Ersatzleistung
wird bis auf einige wenige Ausnahmen in Geld geleistet. Üblicherweise
wird die vom Versicherer zu erbringende Ersatzleistung, je nach
Versicherungssparte, nach dem Zeitwert, oder Neuwert bemessen. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
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Wertminderung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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