Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Ersatzleistung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Ersatzleistung

Mit Ersatzleistung, auch Entschädigungsleistung genannt, ist die vertraglich zugesicherte Leistung des Versicherers im Schadenfall gemeint. Die Höhe der jeweiligen Ersatzleistung wird durch die vereinbarte Versicherungssumme, die Deckungssumme, den Versicherungswert sowie durch die eigentliche Schadenhöhe begrenzt. Die Ersatzleistung wird bis auf einige wenige Ausnahmen in Geld geleistet. Üblicherweise wird die vom Versicherer zu erbringende Ersatzleistung, je nach Versicherungssparte, nach dem Zeitwert,  oder Neuwert bemessen.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Wertminderung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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