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Elementarschadenversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Elementarschadenversicherung |
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Die Elementarschadenversicherung ist separat als Ergänzung zur
Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Entschädigungsleistungen werden für versicherte Sachen erbracht, die
durch:
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Überschwemmung des Versicherungsortes
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Erdbeben
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Erdsenkung
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Erdrutsch
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Schneedruck
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Lawinen
- evtl. Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt wurden. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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